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Führerscheinverlust wegen Alkohol auch aufm Fahrrad?


Bibi schrieb am 02.05.2007

Hallo!

Wie sieht das eigentlich mit Fahrradfahren und Alkohol aus. Wenn ich richtig informiert bin, kann die Polizei einem doch auch auf dem Fahrrad den Führerschein wegnehmen, wenn man zuviel Alkohol im Blut hat oder? Wo liegt da die Promillegrenze auf dem Fahrrad? Doch sicherlich nicht bei 0,5 oder?


Bibi antwortete am 29.05.2007

Oh danke, specki.

Mit 1,6 hätte ich jetzt nicht gerechnet, das ist ja doch schon sehr hoch und nicht so einfach hinzukriegen ;) Aber klar, wenn man auch mit weniger Alkohol in einen Unfall verwickelt wird ist natürlich trotzdem die Ka..e am dampfen.


specki antwortete am 24.05.2007

Fahradfahren im alkoholisierten Zustand wird in etwa ähnlich geahndet wie das führen eines KFZ unter Alkohol!
Beim KFZ gelten 1,1 Blutalkohol als völlige Fahruntauglichkeit - Fahrerlaubnis ist somit weg und MBU steht auch an, mit dem Fahrad liegt dieser Wert bei 1,6 Blutalkohol! Alkoholisiert einen Unfall verursachen mit dem Fahrad hat die selben Folgen wie mit dem KFZ (Grenzwert 0,3 Blutalkohol)! Wer wegen relativen Auffälligkeiten (Schlängellinie) von der Polizei angehalten wird ohne einen Unfall verursacht zu haben und einen Blutalkoholwert von unter 1,6 nachgewiesen bekommt, hat somit trotzdem ein Straftat begangen! Es kommt meist zu Geldstrafen (Ersatzweise auch Gefängnis) - wenn man allerdings im voraus schon einen Eintrag wegen Alkohol am Steuer/Lenker hat, kommt es meist auch zu FEverlust und MBU!

der Grenzwert von 0,5 Blutalkohol gilt nur für KFZ!

na denn, hoffe ich konnt etwas weiterhelfen!


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