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Ab wann kann man Pflegegeld beantragen? |
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Maria schrieb am 11.01.2006
Hallo,
ich pflege nun schon seit geraumer Zeit meine kranke Mutter, die zwar alleine wohnt, aber ständig auf meine Hilfe angewiesen ist, da sie sich nicht mehr gut bewegen kann. Ab welchem Schweregrad der Krankheit oder Pflegebedürftigkeit kann man Pflegegeld beantragen?
MfG, Maria
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skhilfe antwortete am 06.11.2007
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Hallo Maria,
also grundsätzlich hängt es von der Pflegebedürftigkeit ihrer Mutter ab, d.h. sie muss aufgrund von körperlichen oder geistigen Erkrankungen für mindestens 6 Monate einen erheblichen Hilfebedarf bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung haben. Dann kommt es darauf an wie groß der Hilfebedarf ist. Bei Pflegestufe I muss sie aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität bei mindestens 2 dieser Verrichtungen mindestens einmal täglich Hilfe benötigen, wobei der tägliche Hilfebdarf mindestens 90 Minuten betragen muss und von diesen 90 Minuten müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen. Bei Pflegestufe II und II steigt die Stundenzahl dann. Wenn ihre Mutter jetzt nur Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten benötigt wird nicht mal Pflegestufe I gewährt.
Die Höhe der Pflegestufe bestimmt der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK). Sie machen einfach über die Krankenkasse einen Termin aus und dann kommt der MDK und schaut ihnen über die Schulter welche Hilfe ihre Mutter so braucht. Das beste wäre es wenn sie ein oder 2 WOchen vor dem Termin ein Pflegetagebuch führen was Sie dem MDK zeigen. Darin führen Sie genau auf was, wann und wielange Sie ihre Mutter pflegen.
So, ich hoffe Ihnen ein bißchen geholfen zu haben. Weitere Informationen zum Thema Pflege finden Sie auch unter senioren-kompass.de/info/infothek
Einen Tipp noch. Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass Senioren an dem Tag wenn der MDK kommt sich oftmals von ihrer besten Seite zeigen wollen und daher versuchen selbständiger zu sein als sie es sonst sind, um zu zeigen was sie noch alles können. Das ist natürlich nicht förderlich für ein objektives Gutachten des MDK.
Gruß skhilfe |
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